- Maximal zulässiger Druck: PS 16 bar
- Anschlüsse: Eingang: Komb.W
Ausgang: Zentralregler: G 1/4 LH-KN
Umschaltregler: G 3/8 LH-KN
- Ausgangsdruck: Zentralregler: 30 bzw. 50 mbar
Umschaltregler: 100 bzw. 220 mbar
Im DVGW-Arbeitsblatt G 607 Flüssiggasanlagen in bewohnten Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Straßenfahrzeugen - Betrieb und Prüfung wird vorgeschrieben, dass Druckregler spätestens 10 Jahre nach Herstelldatum auszuwechseln sind. Beträgt der Betriebsdruck der Anlage 30 mbar ist gemäß der G 607 bei einem Austausch, ein Regler nach EN 16129, Anhang D (siehe z. B. Bestell-Nr. 01 280 10) zu verwenden. Für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen mit einem Betriebsdruck von 50 mbar besteht Bestandsschutz. Eine Umrüstpflicht auf 30 mbar besteht nicht.